Rechtsprechung
VG Berlin, 10.01.2012 - 80 K 39.11 OL |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 63 BDG
Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Finanzbeamten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97
Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen …
Auszug aus VG Berlin, 10.01.2012 - 80 K 39.11
Ein solches Verhalten kann zeigen, dass sich der Beamte letztlich von seinem Dienstherrn trennen will (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. Juni 1999 - 1 D 49/97 - juris Rn. 57). - BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05
Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten; …
Auszug aus VG Berlin, 10.01.2012 - 80 K 39.11
(vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Januar 2007 - 1 D 16/05 - juris Rn. 59). - BVerwG, 18.12.1987 - 1 DB 27.87
Einbehaltung von Gehaltsteilen - Disziplinare Höchstmaßnahme - Dienstentfernung - …
Auszug aus VG Berlin, 10.01.2012 - 80 K 39.11
Diese Disziplinarmaßnahme muss nach der im Antragsverfahren gemäß § 41 DiszG i.V.m. § 63 Abs. 2 BDG gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts anhand des bisherigen Ermittlungsergebnisses unter Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie von Rückschlüssen, die durch die allgemeine Lebenserfahrung gerechtfertigt sind, wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (vgl. zur insoweit wortgleichen Vorschrift des § 92 Abs. 2 BDO: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 1 DB 27/87 - Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, § 38 BDG, Rdnr. 4, 11).